07.03.2024

Baden-Württemberg geht voraus mit der neuen VwV Kantine

Das Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat als Vorreiter und in Vorbildfunktion die Verwaltungsvorschrift (VwV) Kantine für Baden-Württemberg veröffentlicht. Damit wird die Steigerung des Bio-Anteils für Landeskantinen bis 2030 stufenweise verpflichtend. Ein wichtiger Schritt in der Umsetzung des Ziels 30 % ökologischer Landbau bis 2030.

Am 07.03.2024 hat das Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Verwaltungsvorschrift (VwV) Kantine für Baden-Württemberg veröffentlicht. Mit einer verpflichtenden Steigerung des Bio-Anteils in Landeskantinen auf 40 % bis 2030, hat das Land Baden-Württemberg damit einen wichtigen Schritt in der Umsetzung des Ziels 30 % ökologischer Landbau bis 2030 gemacht. Jährlich werden dadurch über 2 Millionen Mittagessen adressiert und durch nachhaltige und regionale Wertschöpfung vom Land gefördert.

Der Minister für Ernährung und ländlichen Raum, Peter Hauk, stellt Baden-Württemberg somit als Vorreiter und Vorbild bei der Einführung von regionalen und Bio-regionalen Produkten in den Landeseignen-Kantinen vor. >>> Mehr dazu in der Pressemitteilung des MLR.

Außerdem finden Sie unter diesem Link die vollständige Verwaltungsvorschrift (VwV) Kantine zum Nachlesen.

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